
Das Wichtigste in aller Kürze
Egal ob Sie Fragen zur Anreise, zu den Ticketpreisen oder den Gepflogenheiten und Bestimmungen im Hinblick auf das
Intersport Pötscher Final 3 presented by Weber Bau haben - die Antworten zu den wichtigsten Fragen finden
Sie hier auf einen Blick!
Anreise
Wegbeschreibung
Aus Richtung Linz
Von Linz aus kommend fahren Sie auf der B127 in Richtung Rohrbach-Berg. Nachdem Sie die Ortschaft Arnreit passiert haben nehmen Sie die nächste Ausfahrt nach rechts und folgen dieser Straße, bis die Zufahrt zur Sportanlage ausgeschildert ist.
Aus Richtung Rohrbach-Berg
Von Rohrbach-Berg aus kommend fahren Sie auf der B127 in Linz. Nachdem Sie die Ortschaft Neundling passiert haben nehmen Sie die nächste Ausfahrt links und folgen dieser Straße, bis die Zufahrt zur Sportanlage ausgeschildert ist.
Tickets
An den beiden Veranstaltungstagen ist der Zutritt zur Sportanlage ausschließlich Personen gestattet, die über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Die Karten können beim Eingang erworben werden und sind entweder für einen oder beide Tage gültig.
Ticketkategorien
Vollpreis
Jahrgang 2006 und älter
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Kinder / Jugendliche
bis einschließlich Jahrgang 2007
Preise
Tageskarte (gültig für einen Veranstaltungstag)
Samstag EUR 10 | Sonntag EUR 15
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Kombiticket (gültig für beide Veranstaltungstage)
Samstag & Sonntag EUR 20
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Für Kinder und Jugendliche ist der Eintritt frei!
Veranstalter
Das Intersport Pötscher Final 3 presented by Weber Bau ist eine Veranstaltung des Österreichischen Faustballbundes gemeinsam mit der Sportunion Arnreit.
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ÖFBB – Österreichischer Faustballbund
Tel.: +43 (0)650 4231981
E-Mail: office@oefbb.at
Webseite: https://www.oefbb.at
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Sportunion Arnreit
ZVR-Zahl 681545770
E-Mail: kontakt@union-arnreit.at
Webseite: https://www.union-arnreit.at
§ Veranstaltungsordnung
Für die Dauer des Intersport Pötscher Final 3 presented by Weber Bau hat die folgende Veranstaltungsordnung Gültigkeit. Ziel dieser Veranstaltungsordnung a) die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern, b) das Veranstaltungsgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und c) einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
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Geltungsbereich
Die Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung für Besucher*innen und Helfer*innen zu den Sportanlagen
und gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände.
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Aufenthalt
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierung erlaubt – ausgenommen sind abgesperrte Bereiche, zu welchen der Zutritt nur mit gültiger Zutrittsberechtigung (Akkreditierung) möglich ist (z.B. das Spielfeld). Auf dem Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die Ruhe und Ordnung gewährleisten.
Es ist untersagt:
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die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören;
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Fahrräder und sonstige sperrige Gegenstände einzubringen
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Gegenstände einzubringen, deren Tragen oder deren Besitz gesetzwidrig
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Einbringung von gefährlichen Gegenständen und Pyrotechnika aller Art
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Personen zu belästigen, zu erschrecken oder zu gefährden
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Alarmanlagen, Notrufe oder Notsignale zu missbrauchen
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das Gelände oder das darauf befindliche Sachen zu beschädigen oder zu verunreinigen
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öffentlich Ärgernis zu erregen oder gegen Sitte und Anstand zu verstoßen.
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Haftung
Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, außer es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
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Ton- und Bildaufnahmen
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie eine öffentliche Veranstaltung besucht und erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr unentgeltlich Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden können, von welchen mittels direktem oder zeitversetztem Videodisplay, für eine direkte oder zeitversetzte Übertragung, Transmission oder Aufzeichnung, mittels Fotos oder anderer Medientechnologien unentgeltlich Gebrauch gemacht werden kann.
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Filme (Laufbilder), Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch oder der Veranstaltung erstellt werden, ein.
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen des Geländes oder der Veranstaltung, sowie der Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung nur zum Privatgebrauch machen kann. Auf jeden Fall ist es untersagt, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.
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